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Kanzleiausrichtung


Zu meinen Mandanten gehören neben Privatpersonen Unternehmer mit klein- und mittelständischen Betrieben, die ich sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren vertrete.

Bei der Vielzahl der erlassenen Gesetze und rechtlichen Vorschriften ist es keinem Rechtsanwalt mehr möglich, gleichzeitig auf allen Rechtsgebieten allumfassende Kenntnisse zu erwerben und beizubehalten. Spezialisierungen sind daher vor allem auch im Interesse einer vollständigen und ordnungsgemäßen Beratung und Vertretung der Mandanten erforderlich.

Als Einzelanwalt bin ich spezialisiert auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Mandaten, die einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden, sowie die Verteidigung in strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten. Auf diesen Rechtsgebieten habe ich die Fachanwaltslehrgänge bei der Deutschen Anwaltakademie sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins erfolgreich absolviert, wobei Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Fachanwaltstitel die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen nach der Fachanwaltsordnung (FAO) mit Nachweispflicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer ist.

Natürlich vertrete ich auch in anderen Rechtsgebieten, vor allem in zivilrechtlichen, verkehrsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, im Erbrecht und beim Forderungseinzug.